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Ausschlusskriterien

Keine geeignete Hilfe können wir anbieten für:

  • Kinder und Jugendliche, die akut drogenabhängig sind und vorrangig eine medizinisch-therapeutische Hilfe benötigen.
  • Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer psychischen Erkrankung vorrangig medizinisch-therapeutische Hilfe benötigen.
  • Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und seelischen Behinderung, die eine schulische und berufliche Ausbildung ausschließt und die auf Dauer in einem beschützten Rahmen leben müssen.

Im ambulanten Bereich gelten ergänzend folgende Ausschlusskriterien:

Eine ambulante Maßnahme ist nicht geeignet, wenn:

  • eine erhebliche Gefährdung der Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen vorliegt, sofern sie in ihrem bisherigen Umfeld verbleiben.
  • beim Kind oder Sorgeberechtigten psychische oder körperliche Erkrankungen vorliegen, deren Behandlung im Vordergrund steht und die sich so gravierend auf die Lebenssituation auswirken, so dass intendierte Veränderungen an hemmenden Verhaltensweisen vom Betroffenen trotz entsprechender Interventionen nicht zu erwarten sind.