HPT Bliensbach/Meitingen Nachbetreuung

In dieser Maßnahme werden Kinder/Jugendliche betreut, die nicht mehr auf die intensive Unterstützung der Tagesstätte angewiesen sind, deren Entwicklungsfortschritte aber noch nicht ausreichend stabil sind.

Kurzbeschreibung

Deshalb wird eine Stabilisierung der erreichten Fortschritte und eine Stärkung der Selbstverantwortlichkeit der Kinder/Jugendlichen zur Vermeidung von Rückfällen angestrebt. Die Eltern werden zur vollständigen Übernahme der Erziehungsverantwortung durch Beratung und Ausbau ihrer Erziehungskompetenz begleitet.

In Einzelfällen, in denen aufgrund von gravierenden und nicht veränderbaren Beeinträchtigungen der Erziehungsfähigkeit der Eltern wesentliche Erziehungsfunktionen zur Vermeidung einer Fremdunterbringung durch die HPT ersetzt wurden, kann der Schwerpunkt auf einer noch weitergehenden Verselbständigung liegen.

Unsere Leistungen

Die Nachbetreuung ist eine individuelle, ambulante Maßnahme, die im wesentlichen in der Familie stattfindet. Nur die Gruppenstunde bzw. spezielle Freizeitangebote finden in bzw. mit der HPT statt.

Anknüpfend an und aufbauend auf die Arbeit der HPT wird dabei mit folgenden Schwerpunkten gearbeitet:

  • wöchentliche Gruppenstunde v. a. zur Erweiterung sozialer Kompetenzen, Stärkung des Selbstwertes und Erarbeitung von Problemlösungsstrategien
  • Schulische Betreuung durch Erstellen und Überprüfen von Lernplänen, gezielten Lernhilfen, Konzentrationsübungen, Lehrerkontakten
  • Heilpädagogische Betreuung durch Einzelgespräche zur lösungsorientierten Aufarbeitung von persönlichen Problemen, Erweiterung der Reflexionsfähigkeit
  • Beratung und Anleitung der Eltern bei Erziehungskonflikten, der Übernahme der schulischen Betreuung sowie zum Ausbau der innerfamiliären Kommunikation.

Rechtliche Grundlagen

  • § 27 SGB VIII: Hilfe zur Erziehung
  • § 30 SGB VIII: Erziehungsbeistandschaft
  • § 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe
  • § 35 a SGB VIII Erziehungshilfe für von einer seelischen Behinderung bedrohte Kinder
  • § 36 SGB VIII Hilfeplan

Infrastruktur

Die Maßnahme findet im wesentlichen in den Familien durch Hausbesuch statt.

Für die Gruppenstunde, gemeinsame Freizeitaktionen oder auch Elterngespräche stehen die Räumlichkeiten der HPT nach Absprache zur Verfügung.

Personal

Für die Nachbetreuung arbeitet eine Sozialpädagogin in Teilzeit oder auch ErzieherInnen aus dem Gruppendienst der HPT. Darüber hinaus stehen der psychologische Fachdienst und die Bereichsleitung der HPT zur Verfügung.

Verbundleistungen

  • Koordination von Hilfen durch die zuständigen Jugendämter
  • Zusammenarbeit mit örtlichen Therapeuten
  • Zusammenarbeit mit Erziehungsberatungsstellen und Kinderpsychiatrie
  • Kinder- und Jugendhilfeangebote der St. Gregor Jugendhilfe

Aufnahme

Aufnahmealter: Grundschul- und Hauptschulalter

Anzahl der Plätze: 5-6

Adressen:

Rieblingerstr. 20
86637 Bliensbach

Donauwörther Str. 9 c
86405 Meitingen

Kontakt

Hubert Müller

Hubert Müller

Regionalleiter
Region Landkreis Nord
Rieblingerstr. 18
86637 Bliensbach
(08272) 26 44, mobil: 0176 98 463 453