Erziehungsbeistandschaft:
Mit dieser Maßnahme werden Kinder/Jugendliche unterstützt, deren Erziehung nicht ausreichend gesichert oder deren Entwicklung gefährdet bzw. bereits geschädigt ist. Für diese präventive oder resozialisierende Unterstützung ist die Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen wesentliche Voraussetzung.
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Die SPFH ist eine intensive Form der Erziehungshilfe im Alltag. Sie soll Familien in schwierigen Situationen oder (chronischen) Strukturkrisen bei der Bewältigung des Alltags (Haushalt, Finanzen, Behörden usw.) anleiten und in ihrer Erziehungskraft stärken. Sie bedarf der Freiwilligkeit und der Mitwirkung der gesamten Familie.
Unsere Leistungen
- Erziehungsbeistandschaft: (ca. 5 Stunden/Woche)
- Ziel ist es, Kinder und Jugendliche unter Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes bei der Bewältigung von Lebensproblemen zu unterstützen. Durch Information, Beratung und begleitende Hilfe wird den Beteiligten vor Ort versucht, Ursachen von Störungen und Fehlverhalten durchschaubar zu machen, sie werden angeregt, sich mit Problemen auseinanderzusetzen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Dies erfolgt in Einzel- und Familiengesprächen u. a. mittels Kommunikationstraining und Rollenspielen, dem Erstellen und Überprüfen von Handlungsplänen und durch Unterstützung im Umgang mit Ämtern, Behörden, Schulen usw. sowie der Vermittlung anderweitiger Angebote.
- Sozialpädagogische Familienhilfe: (12 – 14 Stunden pro Woche)
- Durch gezielte Unterstützung der Familien bei der Bewältigung der Erziehungsaufgaben und Alltagsprobleme, bei der Lösung von Krisen und Konflikten sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen sollen drohende Fremdunterbringungen vermieden und die Familie in ihrer gesamten Kompetenz gestärkt werden. Dies geschieht u. a. durch intensive Beratungsangebote, Einzel- und Familiengespräche, Freizeitgestaltung, Hilfestellung bei Behördenkontakten. Gearbeitet wird im Wesentlichen mit sozialpädagogischen Methoden wie Kommunikationstraining, Rollenspielen, Erstellen und Überprüfen von Arbeits-, Handlungs- und Finanzplänen, lösungsorientierte Stärkung der vorhandenen Ressourcen durch Absprachen von Zielen und regelmäßiger Reflexion des Erarbeiteten.
Gesetzliche Grundlagen
- § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
- § 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft
- § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
- § 36 SGB VIII Hilfeplan
Infrastruktur
Die Hilfen finden bei den Familien zu Hause statt. Für besondere Anlässe (z.B. Hilfeplangespräch) stehen nach Absprache Räume in der HPT zur Verfügung. Personal:
Ein Sozialpädagoge (Teilzeit), sowie SozialpädagogInnen und ErzieherInnen der HPT je nach Bedarf.
Verbundleistungen
- Zusammenarbeit mit externen Ärzten, Therapeuten, Logopäden usw.
- Zusammenarbeit mit Erziehungsberatung und Kinderpsychiatrie
- Koordination von Hilfen durch die zuständigen Jugendämter
- Kinder- und Jugendhilfeangebote der St. Gregor-Jugendhilfe
Aufnahme
Aufnahmealter: Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
Anzahl der Plätze: nach Bedarf
Tagessatz: nach Fachleistungsstunden
Adressen:
Rieblinger Str. 20
86637 Wertingen
Donauwörther Str. 9 c
86405 Meitingen
Kontakt
Kurt Nießner
Region Landkreis Nord Rieblingerstr. 18
86637 Bliensbach