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Erziehungsbeistandschaft

Erziehungsbeistände helfen in Krisen- oder Belastungen, die vom Kind/ Jugendlichen/jungen Erwachsenen und der Familie allein nicht bewältigt werden können, bei Kommunikations- und Beziehungsproblemen zwischen Eltern und Kind.

Die Erziehungsbeistandschaft ist geeignet bei

  • Krisen- oder Belastungssituationen, die vom Kind/ Jugendlichen/jungen Erwachsenen und der Familie allein nicht bewältigt werden können
  • Kommunikations- und Beziehungsproblemen zwischen Eltern und Kind

Rechtliche Grundlagen

  • § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
  • § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand – Betreuungshelfer
  • § 36 SGB VIII Mitwirkung / Hilfeplan
  • § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige

Zielgruppe

Ziel der Erziehungsbeistandschaft ist es, die jungen Menschen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu begleiten und zu unterstützen, sowie die Beziehung zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten und dem Kind/Jugendlichen zu fördern und Klärungshilfe bei Konflikten zu leisten.

  • Eltern und andere Erziehende, die Unterstützung in der Erziehung ihrer Kinder suchen.
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit persönlichen Schwierigkeiten und/oder Problemen in der Schul- und Berufsausbildung.

Ziele

Im einzelnen können das beispielsweise sein:

  • Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven
  • Erhalt und Entwicklung wichtiger Bezüge innerhalb und außerhalb der Familie
  • Förderung des familiären Umfelds und seiner Erziehungsbedingungen
  • Ablösung und Verselbständigung
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Alternativen zu delinquentem Verhalten, Suchtverhalten usw.
  • Alltags- und Lebensweltorientierung
  • Hilfen bei der Bearbeitung von Entwicklungsdefiziten im Bereich emotionaler, psychosozialer, kognitiver und körperlicher Entwicklung
  • Mobilisierung vorhandener eigener Fähigkeiten und Möglichkeiten
  • Verbesserung der Kommunikationsstrukturen
  • soziale Integration
  • schulische und berufliche Integration
  • Entwicklung von Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit.

Art, Dauer und Ziel der Hilfe orientieren sich an der individuellen Lebenssituation des jungen Menschen und seiner Familie und werden bei der Hilfeplanung mit den KollegInnen vom Jugendamt und allen Beteiligten erarbeitet und konkret festgelegt.

Angebot und Arbeitsweise

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleiten die betroffenen Kinder/Jugendlichen/jungen Erwachsenen regelmäßig im Alltag und erarbeiten gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen für die aktuellen Schwierigkeiten. Dabei beziehen sie das soziale Umfeld eng mit ein. Dabei soll die Beratung den Blickwinkel auf Handlungsalternativen und bereits bestehende Lösungsansätze lenken.

Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Regel zu den Familien/jungen Erwachsenen nach Hause kommen, kann die Hilfe und Beratung im gewohnten häuslichen Umfeld stattfinden. Dadurch ergibt sich ein besseres Problemverständnis. So kann auch die nötige Nähe zum Alltag gewährleistet werden.

Bedingungen

Voraussetzung für ein wirksames Arbeiten ist die Freiwilligkeit und die Zustimmung der Betroffenen im Hinblick auf die Hilfeform (Hausbesuche, Gespräche, Unternehmungen usw). Wichtig ist auch die Bereitschaft der Beteiligten zu einer positiven Veränderung. Hierzu ist auch der Wille zur Zusammenarbeit bei der Familie, bzw. dem Jugendlichen oder jungen Erwachsenen mit dem Erziehungsbeistand nötig. Eine akute Gefährdung des Klienten muss ausgeschlossen werden können.

Unsere Leistungen

  • Gespräche in der Klärungsphase – dazu gehören Kontaktanbahnung, Anamnese, Hilfeplan mit Zielformulierung
  • Familiengespräche
  • Einzelgespräche
  • Krisenintervention
  • Vermittlungsgespräche zwischen Eltern und Kind/Jugendlichen
  • Elternberatung
  • Beratung und Anleitung in lebenspraktischen Fragen
  • Einbeziehen freizeit- und erlebnispädagogischer Maßnahmen
  • Vernetzung mit dem Sozialraum, mit anderen Institutionen und mit Bezugspersonen aus dem Umfeld des Kindes/Jugendlichen/jungen Erwachsenen
  • Vermittlung in Maßnahmen sozialer Gruppenarbeit
  • Einbeziehen individueller Förderung, bzw. Training (z. B. Nachhilfe, Therapie)
  • schulische und berufliche Unterstützung
  • Betreuungsdokumentation

Personal

Generell ist die Bereichsleitung erster Ansprechpartner. Für die direkte Betreuung der Erziehungsbeistandschaften/Betreuungshilfen sind berufserfahrene pädagogische MitarbeiterInnen zuständig.

Es sind in der Regel ausschließlich spezialisierte MitarbeiterInnen im Rahmen der Erziehungsbeistandschaften tätig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über eine sozialpädagogische oder vergleichbare Ausbildung mit entsprechend langjähriger Berufserfahrung, zum Teil mit systemischer oder vergleichbarer Zusatzqualifikation. Wir bieten darüber hinaus umfassende interne Qualifizierungsmaßnahmen an, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre Arbeit vorzubereiten, bzw. sie kontinuierlich fachlich zu fördern. Die Koordination, Beratung und fachliche Begleitung wird durch eigene Bereichsleitungen für flexible aufsuchende Erziehungshilfen gewährleistet.

Fallzahl

Grad und Umfang der Betreuung bestimmen die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter betreut. Um effektive Arbeit leisten zu können, ist eine maximale Fallzahl von sechs bis acht sinnvoll.

Dauer

Durch zielgerichtetes und lösungsorientiertes Arbeiten können die angebotenen Hilfen deutlich schneller greifen. Es ist uns wichtig, von Anfang an festzulegen, welche Ziele erreicht werden müssen, damit klar ist, wann die Erziehungsbeistandschaft erfolgreich beendet werden kann.

Die Erziehungsbeistandschaft ist zeitlich nicht begrenzt, jedoch ist in der Regel von einem Betreuungszeitraum von einem Jahr auszugehen, der durch intensive Mitarbeit aller Beteiligten natürlich deutlich verkürzt werden kann.

Die Maßnahme wird auch dann beendet, wenn die Maßnahme nicht mehr ausreicht, die vereinbarten Ziele zu erreichen oder die Maßnahme für die Zielerreichung ungeeignet erscheint. Vorzeitig beendigt wird die Erziehungsbeistandschaft auch dann, wenn eine Aufhebung der Maßnahme von Seiten der Sorgeberechtigten vorliegt (außer bei § 12 Abs. 6 JGG).

Verbundleistungen

Aufgrund seiner Funktion ist der Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer grundsätzlich dazu angehalten, die bestmögliche Hilfe anzubieten. Daher sind wir stets bemüht, ein tragfähiges Netz an Kooperationspartnern mit dem Klienten zu errichten. Hierzu ist die Zusammenarbeit mit allen in Fragen kommenden für den Klienten wichtigen Personen und mit Institutionen sowie im Verbund angebotenen Hilfen wichtig. Der Erziehungsbeistand übernimmt hier die Rolle des Koordinators.

Aufnahme

Landkreisaugsburgkarte

Aufnahmealter:
Kinder, Jugendliche und
junge Volljährige

Kapazitäten:
nach Bedarf

Betreuungsform:
sozialpädagogisch, heilpädagogisch

Michael Ender

Michael Ender

Regionalleiter
Region Augsburg
Auf dem Kreuz 58
86152 Augsburg
(0821) 50 30 438
(0821) 50 30 426
Hubert Müller

Hubert Müller

Regionalleiter
Region Landkreis Nord
Rieblingerstr. 18
86637 Bliensbach
(08272) 26 44, mobil: 0176 98 463 453
Johannes Jansen

Johannes Jansen

Regionalleiter
Region Landkreis Süd
Museumstraße 14
86830 Schwabmünchen
(08232) 96 86 809
(08232) 7 58 28