Katholische Waisen- und Armenkinderhaus-Stiftung
Trägerin der St. Gregor-Jugendhilfe ist die Katholische Waisen- und Armenkinderhaus-Stiftung Augsburg, eine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Eine starke Basis
Den Weg durch ihre wechselvolle Geschichte konnte unsere Einrichtung nur deshalb gehen, weil sie stets engagierte Bürger und Bürgerinnen an ihrer Seite wusste: Von den „Almosenherren“, die das Haus und die dazugehörige Stiftung ins Leben gerufen haben bis zu den Menschen, die sich heute noch über die „Katholische Waisen- und Armenkinderhaus-Stiftung Augsburg“ für die Einrichtung und ihre Belange einsetzen.
Auch heute noch ist die Stiftung der dauerhafte Hintergrund, der der St. Gregor-Jugendhilfe ein zukunftsfähiges Arbeiten ermöglicht und eine bedarfsorientierte Weiterentwicklung sicherstellt. So können durch die Erträge aus dem Stiftungsvermögen unter anderem pädagogische Impulse verwirklicht beziehungsweise angestoßen werden, die über die öffentliche Hand nicht oder noch nicht finanziert werden. Die „Katholische Waisen- und Armenkinderhaus-Stiftung Augsburg“ ermöglicht es so, dass Kinder und Jugendliche auch in Zukunft die Hilfe finden, die sie für ihre persönliche Entwicklung brauchen.
Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist der Betrieb und der finanzielle Unterhalt der St. Gregor-Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und die Trägerschaft des St. Gregor-Kinderhauses. Die Stiftung dient gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung. Beschlussorgan ist ein Stiftungsrat, der aus neun Mitgliedern besteht. Dazu gehören der/die Stiftungsreferent*in der Stadt Augsburg, ein Geistlicher, zwei katholische Stadtratsmitglieder sowie fünf engagierte Bürger*innen der Stadt Augsburg. Die Mitglieder des Stiftungsrates arbeiten ehrenamtlich. Administrationsvorsitzende ist seit 2010 Maria Anna Immerz. Zuvor war es das langjährige Mitglied Anton Miller, dem für sein Engagement am 13. Oktober 2010 die Gregor-Medaille in Gold verliehen wurde. Vor Miller war lange Jahre Dr. Walter Berz Administrationsvorsitzender.
Jeder kann Stiften
Jeder kann zu dieser Arbeit beitragen – mit einer Zustiftung in Form einer Schenkung oder einer testamentarischen Verfügung können Sie wichtige und notwendige Projekte für eine bessere Zukunft von Kindern und Jugendlichen fördern. Sie bestimmen die Verwendung des Vermögens. Projekte werden aus den Zinserträgen finanziert – auch das schafft Sicherheit für die Zukunft. Selbstverständlich werden im Interesse der Stiftung für das Stiftungsvermögen nur Anlageformen mit größtmöglicher Sicherheit gewählt. Die satzungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel unterliegt der Überwachung der Stiftungsaufsichtsbehörde bei der Regierung von Schwaben.
Zustiftungen und Spenden an uns sind steuerlich abzugsfähig. Zudem fällt, wenn Sie die „Katholische Waisen- und Armenkinderhaus-Stiftung Augsburg“ als Erbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen, für diesen Betrag keine Erbschaftssteuer an. Darüber hinaus ist die Stiftung aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit von der Körperschaftssteuer befreit.
Wir informieren Sie gerne
- Sie möchten Kindern und Familien in der Region helfen?
- Sie möchten etwas schaffen, das bleibt?
- Sie möchten in die Zukunftschancen junger Menschen investieren?
- Sie möchten etwas fördern, das Bestand hat?
Wir informieren Sie gerne über das neue Stiftungsrecht und seine vielfältigen Vorteile sowie über die Möglichkeit einer Zustiftung an die Katholische Waisen- und Armenkinderhaus-Stiftung Augsburg.
Kontakt
Elfie Kleinfelder
Geschäftsführerin