Ziel kann eine längerfristige Unterstützung in lebenspraktischen Bereichen und in der Erziehung sein, es kann aber auch eine Reorganisation bzw. Neuorganisation familiärer Strukturen angestrebt werden. Der Umfang des Einsatzes beträgt ca. 4 – 12 Std. pro Woche (je nach Problemlage, bei Bedarf mehr). Die Kooperationsbereitschaft der Familien muss insoweit gegeben sein, dass ein Zugang des Helfers zur Familie (in der Regel im Haushalt der Familie) möglich ist und sich die Familie auf einen Aushandlungsprozess hinsichtlich des Bedarfs aus Sicht der Familie und mögliche Ziele einer Sozialpädagogischen Familienhilfe einlassen kann.
Fremdmotivation der Familien (z. B. drohender Sorgerechtentzug) stellt höhere Anforderungen an den Prozess der Zielformulierung, da dann unterschiedliche Auftraggeber in der Regel jeweils unterschiedliche Ziele anstreben. In solchen Fällen sollte der Familie eine Probephase angeboten werden, in der sie prüfen kann, inwieweit auch eine verordnete Hilfe nützlich sein kann. Erst dann sollte über die Fortführung und konkrete Ausgestaltung weiterer Hilfe entschieden werden.
Der Einsatz mehrerer Fachkräfte in einer Familie kann im Einzelfall notwendig sein, um bei extremen Problemen handlungsfähig zu bleiben.
Für die sozialpädagogische Familienhilfe wie auch für alle anderen ambulanten Angebote liegt eine Leistungsbeschreibung vor, in der die konzeptionelle, strukturelle und methodische Basis detailliert beschrieben ist.
Kontakt
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Hubert Müller
Region Landkreis Nord Rieblingerstr. 18
86637 Bliensbach
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